Stift fördert
Im Rahmen des Stiftungszweckes fördert die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) insbesondere Vorhaben von Thüringer Unternehmen, Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Hierfür werden Mittel aus den Stiftungskapitalerträgen zur Verfügung gestellt.

Die Förderung der STIFT zielt auf eine Stärkung und Vernetzung der Technologieaktivitäten in Thüringen. Gefördert werden können grundsätzlich Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Netzwerke, Kammern und Verbände sowie sonstige Bildungseinrichtungen. Unterstützt wird primär anteilig, d.h. der Antragsteller hat die Einbringung eines Eigenanteils, das Vorhandensein einer Industriebeteiligung bzw. eine Finanzierung über alternative Fördermöglichkeiten nachzuweisen.
Die Förderung erfolgt:
- über nicht rückzahlbare Zuschüsse
- in Form zinsgünstiger Darlehen
- im Rahmen einer Bürgschaft oder
- als Kombination dieser Möglichkeiten.
Die Mittel werden vorrangig für Projekte zur Verfügung gestellt, die nicht in öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden können. Die Förderung soll die existierenden Förderprogramme ergänzen.
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