Grundsätze
Die Förderung der STIFT zielt auf eine Stärkung und Vernetzung der Technologieaktivitäten in Thüringen. Gefördert werden können grundsätzlich Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Netzwerke, Kammern und Verbände sowie sonstige Bildungseinrichtungen.
Unterstützt wird primär anteilig, d.h. der Antragsteller hat die Tragung eines Eigenanteils, das Vorhandensein einer Industriebeteiligung bzw. eine Finanzierung über alternative Fördermöglichkeiten nachzuweisen.
Die Förderung erfolgt:
- über nicht rückzahlbare Zuschüsse
- in Form zinsgünstiger Darlehen
- im Rahmen einer Bürgschaft oder
- als Kombination dieser Möglichkeiten.
Die Mittel werden vorrangig für Projekte zur Verfügung gestellt, die nicht in öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden können. Die Förderung soll die existierenden Förderprogramme ergänzen.
Bei der Bewertung der eingereichten Projektanträge orientiert sich die STIFT neben der grundlegenden Bewertung von Plausibilität und Wirtschaftlichkeit des Antrages an den folgenden Kriterien, die je nach Kategorie von unterschiedlicher Relevanz und Gewichtung sind:
- vorrangige Behandlung von Projektanträgen zu den inhaltlichen Förderschwerpunkten, die zu einem regionalen Kompetenzgewinn führen (Projektanträge, die nicht den Schwerpunkten zuzuordnen sind, werden nur einbezogen, wenn sie in ihrem Innovationsgehalt herausragend sind)
- (prognostizierter) Verwertungserfolg bzw. -potenzial des Projektes für die wissenschaftliche Einrichtung und für das Unternehmen (Patente, Schutzrechte, neue Geschäfts- und Forschungsfelder, neue Produkte)
- die Bewertung des Innovationsgrades bezieht sich auf den Neuigkeitscharakter sowie die technologische Bedeutung des beantragten Projektes
- der Kooperationsgrad bewertet die Art und Intensität der Kooperation insbesondere zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen
- die Bewertung der Kompetenz- und Ressourcenverfügbarkeit inklusive Finanzierungssicherheit des Antragstellers.





